Wir haben weiterhin geöffnet!
Ich habe ein Schreiben des zuständigen Ordnungsamtes vom 02.04.2020, aus dem hervorgeht, dass es sich bei meinem Betrieb um keine Sportstätte handelt.
Darum sehe ich mich bis auf weiteres nicht veranlasst, den Angelbetrieb einzustellen.
Da das Angeln nur den Zweck der Nahrungsmittelbeschaffung dient.
Trotzdem gibt's ein paar Einschränkungen.
Morgens am Tor gilt Maskenpflicht, bis Ihr am Angelplatz seid.
Mindestabstand 3m auf der gesamten Anlage.
Nicht mehr als 2 Haushalte zusammen.
Am Wasser ergibt sich das automatisch, bitte keine Fahrgemeinschaften.
Kommt mit eigenem PKW.
Beim Gang zur Toilette ist ebenfalls Maskenpflicht.
Bitte desinfiziert euch die Hände.
Desinfektionsmittel steht bereit!
Verkauf von Speisen Getränken und Ködern nur durch das Fenster. Auch hier Maskenpflicht!
Grillen ist verboten.
Wer gegen eine Regel verstößt, erhält sofortiges Hausverbot.
Ich bitte um Verständnis. Danke.
Bleibt alle gesund. ... Sehen Sie mehr