Aktueller Besatz an Teich 2.

Lachsforellen 1000- 1500gr.

Gold- und Kupferforellen 1000-3500gr.

Seeforellen 1000-1500gr.

  1. Teich 2 ist an folgenden Tagen vevermietet 07.12./15.12./15.03. 16.03./13.09.

Jeden Donnerstag (außer Feiertage) ist Spartag. Teich 1 eine Rute 10€. Teich 2 zwei Ruten 30€. Mietteiche halbtags T3 100€, T4 50€, T5 60€

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unsere Hausregeln

Teichordnung

1. Jeder Angler muss im Besitz eines gültigen Bundesfischereischeines sein. Der Fischereischein muss bei jedem Ansitz mitgeführt werden.
2. Gefangene Fische müssen mit einem Unterfangkescher aus dem Gewässer entnommen, umgehend ordnungsgemäß betäubt und getötet werden, erst dann darf der Haken entfernt werden. Der Einsatz von Setzkeschern ist nicht gestattet.
3. Das Abstechen von Fischen ist verboten, zur Tötung ist ausschließlich ein Kehlschnitt erlaubt.
4. Das Betreten der Teichanlage geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihr Kinder.
5. Der Kateninhaber haftet für Schäden, die er sich, anderen Personen oder der Anlage zufügt.
6. Der einmal eingenommene Angelplatz darf nicht gewechselt werden. Wanderverbot!
7. Die Angelerlaubnis kann nicht auf eine andere Person übertagen werden.
8. Das Anfüttern und das Reinwerfen von Futterresten ist strengstens verboten.
9. Es dürfen nur Einzelhaken zum Fischfang verwendet werden.
10. Das Ausnehmen von Fischen ist nur am Schlachtplatz hinter dem Kiosk erlaubt.
11. Der Verkauf von gefangenen Fischen ist untersagt
12. Den Anweisungen des Anlageninhabers und dessen Vertretung ist Folge zu leisten.
13. Bei Teich Vermietung übernimmt der Pächter die Verantwortung für ordnungsgemäßes Angeln.
14. Zum Schutz der Tierwelt sind alle Naturköder, wie z.B. Maden und Würmer, von dem Gewässer genommenen Ruten zu entfernen.
15. Das Angeln auf Fische mit dem Ziel diese wieder zurückzusetzen (sog. Trophäenfischen) ist untersagt.
16. Angelwettbewerbe finden nicht statt (§50 Abs. 2 LFischG).
17. Für den Erfolg beim Angeln kann keine Garantie übernommen werden.
18. Des Weiteren werden Fische, die durch Raubvögel oder ähnliches verletzt werden, nicht getauscht.
19. Pro Ansitz dürfen jeweils nur 1 Karpfen, 1 Wels, 1 Hecht, 1 Zander, 1 Barsch und 1 Aal aus dem Gewässer entnommen werden.
20. Die Ruhe- und Schongebiete sind zu beachten.
21. Des Weiteren gelten die in NRW gültigen Fischereigesetze.
22. Mit Erwerb der Angelerlaubnis wird die Teichordnung anerkannt.
23. Bei Zuwiderhandlung erlischt mit sofortiger Wirkung die Angelerlaubnis und es wird ggf. ein Hausverbot erteilt.

Angeln nur mit gültigem Fischereischein!